Wenn in der Schweiz von der Heizungswende die Rede ist, fällt ein Begriff besonders häufig: MuKEn. MuKEn steht für Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich — ein Regelwerk, das festlegt, welche Heizsysteme in Neubauten und bei Sanierungen erlaubt sind. Mit den MuKEn 2025 gelten neue, strengere Regeln. Dieser Artikel erklärt, was sich ändert, welche Kantone bereits umsetzen und was das für Hausbesitzer mit einer Infrarotheizung bedeutet.
Was sind die MuKEn — einfach erklärt
Die MuKEn werden von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeitet. Die EnDK ist ein Zusammenschluss der 26 kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren. Ihr Ziel: Schweizweit einheitliche Mindeststandards für den Energieverbrauch von Gebäuden schaffen.
Wichtig dabei: Die MuKEn sind kein Bundesgesetz. Sie sind eine Vorlage — ein Muster. Jeder Kanton entscheidet selbst, ob und wann er die MuKEn in sein kantonales Energiegesetz übernimmt. Das bedeutet: Die Regeln können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden, sowohl inhaltlich als auch zeitlich.
Kurz gesagt: Die MuKEn sind wie eine Blaupause. Die EnDK schreibt sie, aber die Kantone bauen daraus ihr eigenes Gesetz. Deshalb gibt es keinen schweizweiten Stichtag, an dem alles gleichzeitig in Kraft tritt.
Von MuKEn 2008 bis MuKEn 2025: Die Entwicklung im Überblick
Die MuKEn haben sich über drei Generationen verschärft. Jede Version hat den Fokus auf die Gebäudehülle und das Heizsystem stärker in Richtung Energieeffizienz und erneuerbare Energien verschoben.
| Version | Kernpunkte | Umsetzungsstand |
|---|---|---|
| MuKEn 2008 | Erste umfassende Mustervorschriften. Fokus auf Wärmedämmung und maximalen Energieverbrauch pro Quadratmeter (Energienachweis). Noch keine klaren Vorgaben für Heizsystem-Typ. | Von fast allen Kantonen umgesetzt. |
| MuKEn 2014 | Einführung des Basismoduls: Beim Heizungsersatz müssen mindestens 10 % erneuerbare Energie eingesetzt werden. Verschärfte Anforderungen an die Gebäudehülle. Erste Einschränkungen für zentrale Elektroheizungen. Mehr zu MuKEn 2014 und Boilerersatz. | Ca. 18 von 26 Kantonen haben die MuKEn 2014 ganz oder teilweise umgesetzt. |
| MuKEn 2025 | Verschärfung: Fossile Heizungen werden beim Ersatz schrittweise verboten. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen (inkl. Infrarotpaneele) nur noch mit Solar-Ausnahme erlaubt. Strengere Gebäudehülle-Anforderungen und GEAK-Integration. | Erste Kantone im Gesetzgebungsprozess. Umsetzung läuft bis ca. 2028–2032. |
MuKEn 2025: Die wichtigsten Änderungen für Heizsysteme
Die MuKEn 2025 sind die bisher strengste Version der Mustervorschriften. Für Hausbesitzer, die eine Heizung planen oder ersetzen, sind drei Änderungen besonders relevant:
1. Fossile Heizungen werden beim Ersatz abgelöst
Wer eine bestehende Öl- oder Gasheizung ersetzt, kann in den meisten Kantonen keine neue fossile Anlage mehr einbauen. Erlaubt sind stattdessen Wärmepumpen, Fernwärme, Holzheizungen oder Kombinationen mit erneuerbaren Energien. Dieser Punkt wird durch das Klimaschutzgesetz (KIG) zusätzlich verstärkt.
2. Elektrische Widerstandsheizungen: nur noch mit Solar-Ausnahme
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — dazu gehören klassische Elektroheizkörper, Nachtspeicheröfen und auch Infrarotpaneele — dürfen nur noch installiert werden, wenn eine Photovoltaikanlage den Strombedarf der Heizung deckt. Die Regel: Die PV-Anlage muss im Jahresmittel mindestens so viel Strom erzeugen wie die Heizung verbraucht, plus 10 % Sicherheitspuffer.
Was heisst das für Infrarotheizungen? Ein Infrarotpaneel in Kombination mit einer ausreichend grossen PV-Anlage bleibt nach MuKEn 2025 vollständig erlaubt. Es geht nicht um die Technologie — es geht um die Stromquelle. Mehr dazu: Solar + Infrarotheizung: Die perfekte PV-Kombination.
3. Strengere Anforderungen an die Gebäudehülle
Die MuKEn 2025 verlangen bei Neubauten und grösseren Sanierungen bessere Wärmedämmwerte. Je besser die Gebäudehülle, desto weniger Heizenergie wird benötigt — und desto kleiner fällt die nötige PV-Anlage für die Solar-Ausnahme aus. Ein gut gedämmtes Haus und eine Infrarotheizung mit PV ergänzen sich deshalb besonders gut.
Kantonaler Umsetzungsstand: Wer setzt MuKEn 2025 bereits um?
Die MuKEn sind nur ein Muster. Entscheidend ist, was der eigene Kanton daraus macht. Stand Juni 2026 ergibt sich folgendes Bild:
| Kanton | MuKEn 2014 | MuKEn 2025 | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Zürich | Umgesetzt | In Arbeit | Neues Energiegesetz in Vernehmlassung, voraussichtlich 2027 in Kraft. |
| Bern | Umgesetzt | In Arbeit | Vorentwurf publiziert. Verbot dezentraler Elektroheizungen mit Übergangsfrist. |
| Basel-Stadt | Umgesetzt | In Arbeit | Energiegesetz-Revision läuft. Strengste Fristen erwartet. |
| Luzern | Umgesetzt | Ausstehend | MuKEn 2014 seit 2020 in Kraft. MuKEn 2025 noch nicht gestartet. |
| Graubünden | Teilweise | Ausstehend | Eigene Regelung. Hoher Anteil Ferienwohnungen mit Elektroheizungen. |
| Wallis | Nicht umgesetzt | Ausstehend | Hat die MuKEn 2014 per Volksabstimmung abgelehnt. Sonderstellung. |
Achtung: Der Umsetzungsstand ändert sich laufend. Diese Tabelle zeigt den Stand Juni 2026 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Auskunft gibt Ihre kantonale Energiefachstelle. Eine Liste aller Energiefachstellen finden Sie auf der Website der EnDK.
Die Solar-Ausnahme: So funktioniert sie in der Praxis
Die Solar-Ausnahme ist für Besitzer von Infrarotheizungen der wichtigste Teil der MuKEn 2025. Sie funktioniert so:
- Schritt 1: Heizverbrauch berechnen. Wie viele kWh verbraucht Ihre Infrarotheizung pro Jahr? Beispiel: Ein SunWave Ceramica Paneel (350 W) in einem gut gedämmten 25-m²-Raum, ca. 6 Stunden täglich über 180 Heiztage = ca. 378 kWh/Jahr.
- Schritt 2: Puffer addieren. 378 kWh × 1,10 = ca. 416 kWh/Jahr.
- Schritt 3: PV-Anlage dimensionieren. In der Schweiz erzeugt 1 kWp Photovoltaik je nach Standort und Ausrichtung ca. 900–1'100 kWh/Jahr. Für 416 kWh reicht also rund 0,4–0,5 kWp — das sind etwa 1–2 Standard-Solarmodule.
Bei mehreren Paneelen oder grösseren Räumen steigt der Bedarf entsprechend. Aber der Grundsatz bleibt: Eine Infrarotheizung braucht vergleichsweise wenig Strom, weil sie gezielt einzelne Räume erwärmt (Zonenheizung), nicht das ganze Haus über ein zentrales System.
Praxistipp: Wer ohnehin eine PV-Anlage plant oder bereits hat, erfüllt die Solar-Ausnahme oft automatisch — selbst wenn die PV-Anlage ursprünglich nur für Eigenverbrauch im Haushalt dimensioniert wurde. Lassen Sie sich den rechnerischen Nachweis von einem GEAK-Experten oder Solar-Installateur bestätigen.
Was bedeuten die MuKEn 2025 für bestehende Heizungen?
Eine häufige Sorge: Muss ich meine bestehende Heizung sofort ersetzen? Die kurze Antwort: Nein. Die MuKEn 2025 betreffen in erster Linie Neuinstallationen und Ersatz. Bestehende, funktionierende Heizungen geniessen in den meisten Kantonen Bestandsschutz — oft mit Übergangsfristen von 10 bis 15 Jahren.
Das bedeutet: Wenn Sie heute eine Elektrospeicherheizung besitzen, müssen Sie sie nicht morgen ersetzen. Aber wenn sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, muss das neue System den Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes entsprechen. Wer vorausplant, kann sich die Solar-Ausnahme sichern und eine alte Elektrospeicherheizung durch ein modernes Infrarotpaneel mit PV ersetzen.
Wichtig: "Bestandsschutz" heisst nicht "für immer". Die kantonalen Fristen zum Ersatz bestehender Elektro- und Fossilheizungen liegen je nach Kanton zwischen 2028 und 2035. Informieren Sie sich frühzeitig. Mehr: Elektroheizung Verbot Schweiz: Was 2025–2030 gilt.
MuKEn, Energiegesetz, KIG: Wie hängt alles zusammen?
Die Schweizer Energiepolitik im Gebäudebereich besteht aus mehreren Ebenen. So hängen sie zusammen:
- Klimaschutzgesetz (KIG): Bundesgesetz, seit 2025 in Kraft. Setzt das Ziel Netto-Null bis 2050 und ein Förderprogramm für den Heizungsersatz. Ausführlicher Artikel zum KIG.
- MuKEn 2025: Mustervorschriften der EnDK. Definieren technische Standards für Gebäude und Heizsysteme. Nicht direkt bindend, aber Vorlage für die Kantone.
- Kantonales Energiegesetz: Das eigentliche Gesetz, das in Ihrem Kanton gilt. Basiert auf den MuKEn, kann aber strenger oder milder sein.
- GEAK (Gebäudeenergieausweis): Ein Bewertungsinstrument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes zeigt. Wird bei Verkauf, Sanierung oder Heizungsersatz zunehmend verlangt.
Fazit: Die MuKEn 2025 verschärfen die Regeln für Heizsysteme in Schweizer Gebäuden — aber sie verbieten Infrarotheizungen nicht. Die Solar-Ausnahme macht PV-gekoppelte Infrarotpaneele zu einer gesetzeskonformen, zukunftssicheren Lösung. Wer frühzeitig plant, ist auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Was ist MuKEn?
MuKEn steht für Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Es handelt sich um ein Regelwerk, das die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeitet. Die MuKEn sind nicht direkt gültig — sie dienen als Vorlage, die jeder Kanton in sein eigenes Energiegesetz überführt. Ziel ist eine einheitliche Basis für Gebäudestandards in der ganzen Schweiz.
Was ist neu an den MuKEn 2025 gegenüber MuKEn 2014?
Die MuKEn 2025 verschärfen die Anforderungen an fossile Heizungen und an ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen. Erstmals wird eine explizite Solar-Ausnahme definiert: Elektrische Heizungen wie Infrarotpaneele bleiben erlaubt, wenn eine Photovoltaikanlage mindestens den Heizverbrauch plus 10 % Puffer deckt. Zudem werden die Anforderungen an die Gebäudehülle, den Energienachweis und den GEAK erweitert.
Sind Infrarotheizungen nach MuKEn 2025 verboten?
Nein. Die MuKEn 2025 schränken ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ein, die ausschliesslich mit Netzstrom betrieben werden. Infrarotheizungen mit einer ausreichend dimensionierten Photovoltaikanlage (Solar-Ausnahme) bleiben ausdrücklich erlaubt. Die genauen Bedingungen hängen vom kantonalen Energiegesetz ab.
Wann treten die MuKEn 2025 in meinem Kanton in Kraft?
Die MuKEn 2025 wurden von der EnDK verabschiedet, aber die Umsetzung erfolgt kantonal. Kantone wie Zürich, Basel-Stadt und Bern haben ihre Energiegesetze bereits angepasst oder sind im Gesetzgebungsprozess. Andere Kantone hinken hinterher — manche haben nicht einmal die MuKEn 2014 vollständig umgesetzt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle nach dem aktuellen Stand.
Was bedeutet die Solar-Ausnahme konkret?
Die Solar-Ausnahme besagt: Eine ortsfeste elektrische Heizung — also auch ein Infrarotpaneel — gilt als regelkonform, wenn die zugehörige Photovoltaikanlage im Jahresmittel mindestens so viel Strom erzeugt, wie die Heizung verbraucht, plus einen Sicherheitspuffer von 10 %. Die Anlage muss auf derselben Parzelle installiert sein.
Brauche ich einen GEAK für meine Heizung?
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Je nach Kanton kann ein GEAK beim Heizungsersatz oder bei einer Sanierung verlangt werden. Er ist kein Heizsystem-Verbot, sondern zeigt den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und mögliche Verbesserungen auf. Fragen Sie Ihre Gemeinde oder kantonale Energiefachstelle.
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