In unzähligen Schweizer Wohnungen und Einfamilienhäusern aus den 1960er- bis 1990er-Jahren steht sie noch im Keller, im Flur oder direkt im Wohnzimmer: die Elektrospeicherheizung. Jahrzehntelang galt sie als günstige, wartungsfreie Lösung — geladen mit billigem Nachtstrom, tagsüber gibt sie die gespeicherte Wärme wieder ab. Heute ist die Elektrospeicherheizung aus drei Gründen ein Thema: Sie ist ineffizient im Vergleich zu modernen Systemen, sie fällt unter das schrittweise Ausstiegsprogramm des Klimaschutzgesetzes (KIG) und der MuKEn 2025, und viele Geräte sind über 30 Jahre alt und stehen vor dem natürlichen Ende ihrer Lebensdauer. Dieser Artikel zeigt, was der Ersatz einer Elektrospeicherheizung in der Schweiz 2026 konkret kostet, welche Fristen in den Kantonen Bern und Zürich gelten, und warum eine Infrarot-Zonenheizung für viele Haushalte die unkomplizierteste und günstigste Alternative ist.

CHF 2'750
Ersatz von 5 Räumen durch Infrarot-Zonenheizung (5 × SunWave Ceramica)
2030
Richtjahr MuKEn 2025 für Elektroheizungen in den Kantonen Bern & Zürich
0
Eingriffe in Wasserleitungen, Boden oder Gebäudehülle nötig

Was ist eine Elektrospeicherheizung — und warum jetzt handeln?

Eine Elektrospeicherheizung (auch Nachtstromspeicherheizung genannt) funktioniert nach einem einfachen Prinzip: In der Nacht, wenn Strom günstiger war, lädt ein Heizstab im Inneren des Geräts einen Speicherkern aus Schamottesteinen oder Magnesit auf 600–700 °C auf. Über den Tag verteilt gibt das Gerät diese Wärme über Konvektion und teilweise Strahlung an den Raum ab. Das System war über Jahrzehnte attraktiv, weil Strom nachts deutlich günstiger war als am Tag — dieser Preisunterschied ist heute in vielen Schweizer Stromtarifen kaum noch relevant.

Drei Probleme machen die Elektrospeicherheizung 2026 zu einem Auslaufmodell: Erstens die Effizienz — die Wärmeabgabe lässt sich kaum an den tatsächlichen Bedarf anpassen, viel Energie wird auch dann abgegeben, wenn niemand im Raum ist. Zweitens das Alter — die meisten Geräte sind 25 bis 45 Jahre alt, der Speicherkern verliert mit der Zeit an Kapazität, und Ersatzteile sind kaum noch erhältlich. Drittens die Regulierung — das Klimaschutzgesetz (KIG) und die kantonalen Umsetzungen der MuKEn 2025 stufen ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen, zu denen Elektrospeicherheizungen zählen, als auslaufende Technologie ein.

Ist die Elektrospeicherheizung in der Schweiz verboten?

Die kurze Antwort: Nicht von heute auf morgen, aber die Uhr läuft. Das Klimaschutzgesetz, das seit Januar 2025 in Kraft ist, formuliert kein Sofortverbot für bestehende Elektrospeicherheizungen. Stattdessen verlangt es, dass ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — und Elektrospeicherheizungen fallen klar in diese Kategorie — innerhalb kantonal festgelegter Übergangsfristen durch erneuerbare oder zumindest weitgehend erneuerbare Systeme ersetzt werden. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand für die wichtigsten Kantone, mit besonderem Fokus auf Bern und Zürich, wo die meisten Anfragen zu diesem Thema eingehen.

Kanton Frist Elektrospeicherheizung Status Besonderheiten
Kanton Bern 2030 Kantonales Energiegesetz 2024 Ersatzpflicht bei Defekt sofort; kantonale Förderprogramme für den Ersatz verfügbar
Kanton Zürich 2030 MuKEn 2025 in Umsetzung Speicherheizungen explizit als «ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen» erfasst
Kanton Basel-Stadt 2028 Strengste Frist in der Schweiz Auch Neuinstallation von Elektrospeicherheizungen verboten
Kanton Genf 2030 Loi sur l'énergie 2024 Ersatz durch Infrarot + PV unter Solar-Ausnahme gefördert
Kanton Luzern 2032 MuKEn-Umsetzung in Vorbereitung Längere Übergangsfrist für ländliche Gebiete
Weitere Kantone 2028–2035 Unterschiedlich Kantonale Energiefachstelle konsultieren

Wichtig bei Defekt: Geht Ihre bestehende Elektrospeicherheizung vor Ablauf der kantonalen Frist endgültig kaputt, greift in den meisten Kantonen die Ersatzpflicht sofort — ein 1:1-Ersatz durch ein neues Speicherheizgerät ist dann in der Regel nicht mehr zulässig. Wer das jetzt schon weiss, kann den Ersatz planen statt im Notfall überstürzt entscheiden zu müssen.

Vorschriften für Elektroheizungen in der Schweiz im Überblick

Wer sich durch die verschiedenen Begriffe — KIG, MuKEn, kantonales Energiegesetz, Solar-Ausnahme — wühlt, verliert schnell den Überblick. Hier die Kurzfassung der relevanten Vorschriften:

Klimaschutzgesetz (KIG), seit 1. Januar 2025: Nationales Rahmengesetz mit dem Ziel, fossile Heizungen und ortsfeste Elektroheizungen schrittweise aus dem Gebäudepark zu verdrängen.

MuKEn 2025 (kantonal): Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich übersetzen das KIG in konkrete, kantonal unterschiedliche Fristen — meist zwischen 2028 und 2035, je nach Kanton und Gebäudetyp.

Solar-Ausnahme: Eine ortsfeste Elektroheizung — einschliesslich Infrarotpaneele — bleibt gesetzeskonform, wenn eine Photovoltaikanlage mindestens so viel Strom erzeugt, wie die Heizung über das Jahr verbraucht, plus 10 % Sicherheitspuffer.

Wärmepumpen: Sind explizit nicht Teil dieser Einschränkungen, da sie Strom nur als Antriebsenergie nutzen und ein Vielfaches an Umgebungswärme gewinnen.

Eine ausführliche Erklärung der Rechtslage, inklusive Solar-Ausnahme im Detail, finden Sie in unserem Artikel Elektroheizung Verbot Schweiz: Was ist noch erlaubt?

Was kostet der Ersatz einer Elektrospeicherheizung?

Die Kostenfrage ist meist die entscheidende. Nehmen wir ein realistisches Szenario: ein Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und 5 Zimmern, in denen jeweils eine Elektrospeicherheizung steht. Die folgende Tabelle vergleicht die wichtigsten Ersatzoptionen über die Anschaffungskosten, jährliche Betriebskosten und die KIG-Konformität:

Ersatzoption Anschaffung & Einbau Betriebskosten/J KIG 2025-konform
Wärmepumpe (Luft-Wasser, zentral) CHF 30'000–40'000 CHF 1'800–2'400 Ja
Pelletheizung (zentral) CHF 25'000–32'000 CHF 1'400–2'000 Ja
Fernwärme-Anschluss CHF 8'000–15'000 CHF 1'600–2'800 Ja (wo verfügbar)
Infrarot-Zonenheizung (5 Räume, ohne Solar) CHF 2'750–4'400 CHF 600–1'000 Bis Kantonsfrist
Infrarot-Zonenheizung + Photovoltaik CHF 8'000–12'000 CHF 300–600 Solar-Ausnahme†

†Fest installierte Infrarotpaneele, die überwiegend mit eigenem Solarstrom betrieben werden, können unter die Solar-Ausnahme von KIG/MuKEn 2025 fallen — klären Sie die Details mit Ihrem kantonalen Amt für Energie.

Der Unterschied bei der Anschaffung ist erheblich — und genau hier liegt der praktische Vorteil der Infrarotlösung. Die folgende Übersicht visualisiert die geschätzten Investitionskosten für den vollständigen Ersatz der Heizung im selben 5-Zimmer-Einfamilienhaus:

Wärmepumpe (zentral)
CHF 35'000
Pelletheizung
CHF 28'000
Fernwärme-Anschluss
CHF 12'000
Infrarot-Zonenheizung + Solar
CHF 8'500
Infrarot-Zonenheizung (5 Räume)
CHF 2'750

Geschätzte Investitionskosten für den Ersatz aller 5 Elektrospeicherheizungen in einem 120 m²-Einfamilienhaus, inklusive Einbau, vor Förderabzug.

Eine zentrale Wärmepumpe ist die mit Abstand teuerste Option in der Anschaffung — und in Altbauten kommen oft zusätzliche CHF 10'000–20'000 für die Umrüstung des Leitungssystems auf Niedertemperatur hinzu, da Elektrospeicherheizungen kein Wasserleitungssystem haben, an das eine Wärmepumpe direkt angeschlossen werden könnte. Eine Infrarot-Zonenheizung dagegen kann direkt an die Stelle der bisherigen Elektrospeicherheizung montiert werden — gleiche Stromzuleitung, gleicher Standort, kein zusätzlicher Umbau.

Dezentrale Elektroheizungen ersetzen: Raum für Raum

Der grösste praktische Vorteil beim Ersatz dezentraler Elektroheizungen — also einzelner Speicheröfen, Konvektoren oder Radiatoren pro Raum, im Unterschied zu einer zentralen Heizanlage mit Verteilsystem — ist, dass Sie nicht alles auf einmal ersetzen müssen. Jede Elektrospeicherheizung in Ihrer Wohnung ist bereits ein eigenständiges, unabhängiges Gerät mit eigenem Stromanschluss. Genau in diese Lücke passt ein SunWave-Ceramica-Infrarotpaneel.

Der Ablauf ist denkbar einfach: Die alte Elektrospeicherheizung wird demontiert (ein Elektriker trennt den Starkstromanschluss), das Infrarotpaneel wird an Wand oder Decke montiert und an eine normale 230-V-Steckdose angeschlossen. Kein neues Kabel, kein Eingriff in die Bausubstanz, keine Baubewilligung. Die folgende Übersicht zeigt die ungefähren Kosten je nach Anzahl der ersetzten Räume:

Anzahl Räume Paneele (650 W, je CHF 550) Investition Betriebskosten/J*
1 Raum 1 Paneel CHF 550–750 CHF 120–200
3 Räume 3 Paneele CHF 1'650–2'250 CHF 360–600
5 Räume 5 Paneele CHF 2'750–4'400 CHF 600–1'000

*Geschätzt bei 4–6 Stunden täglicher Nutzung pro Paneel während der Heizperiode, CHF 0.28/kWh.

Diese Etappen-Strategie ist besonders für Mietwohnungen und Stockwerkeigentum relevant, wo eine zentrale Heizungssanierung oft erst bei einer Gesamtsanierung des Gebäudes ansteht. Wer als Mieter oder Eigentümer einer einzelnen Wohnung handeln möchte, kann mit dezentralen Infrarotpaneelen sofort beginnen — unabhängig vom Zeitplan der Liegenschaftsverwaltung.

Praxistipp: Beginnen Sie mit den Räumen, die Sie am häufigsten nutzen — Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro. Selten genutzte Räume (Gästezimmer, Abstellraum) können vorerst mit der alten Elektrospeicherheizung auf niedrigster Stufe weiterlaufen, bis auch dort ein Ersatz fällig wird. So verteilen Sie die Investition über mehrere Jahre, ohne auf Komfort zu verzichten.

Schritt für Schritt: So ersetzen Sie Ihre Elektrospeicherheizung richtig

1

Kantonale Frist und Förderprogramme prüfen

Kontaktieren Sie die Energiefachstelle Ihres Kantons (insbesondere Bern oder Zürich, falls zutreffend) und lassen Sie sich die für Ihr Gebäude geltende Frist schriftlich bestätigen. Fragen Sie gleichzeitig nach aktuellen Förderprogrammen für den Ersatz von Elektroheizungen.

2

Heizlast pro Raum ermitteln

Bestimmen Sie für jeden Raum die benötigte Heizleistung. Als grobe Faustregel gelten in gut isolierten Schweizer Wohnungen rund 60–80 W pro m². Ein 15 m²-Zimmer benötigt damit etwa 900–1'200 W — abdeckbar mit zwei SunWave-Ceramica-Paneelen à 650 W oder einem grösseren Modell.

3

Zentral oder dezentral entscheiden

Für ein ganzes Gebäude mit zentraler Wasserverteilung kann eine Wärmepumpe sinnvoll sein — sie ist jedoch deutlich teurer und in Altbauten oft mit zusätzlichem Umbau verbunden. Für den raumweisen Ersatz dezentraler Elektrospeicherheizungen ist eine Infrarot-Zonenheizung in den meisten Fällen die wirtschaftlichere und schnellere Lösung.

4

Photovoltaik-Option prüfen

Falls Ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist, lohnt sich die Kombination mit Infrarotpaneelen besonders: Sie senkt die Betriebskosten weiter und kann die Anlage unter die Solar-Ausnahme von KIG/MuKEn 2025 stellen — damit bleibt sie auch langfristig als Hauptheizung gesetzeskonform.

5

Rückbau und Installation beauftragen

Ein Elektriker trennt die alte Elektrospeicherheizung vom Stromnetz und entsorgt sie fachgerecht (ältere Geräte können Schamotte- oder Asbestkomponenten enthalten — Fachentsorgung ist hier wichtig). Anschliessend werden die Infrarotpaneele montiert und an die bestehende oder eine neue Steckdose angeschlossen — meist an einem Tag erledigt.

Förderung und steuerliche Abzüge

Auch beim Ersatz einer Elektrospeicherheizung profitieren Sie von den nationalen und kantonalen Förderprogrammen für den Heizungsersatz. Wärmepumpen werden am grosszügigsten gefördert (CHF 5'000–15'000 je nach Kanton), Pelletheizungen und Fernwärme mit CHF 3'000–8'000. Für Infrarotheizungen gibt es in den meisten Kantonen keine direkte Subvention — dafür lässt sich die Investition häufig als Unterhaltskosten über drei Steuerperioden steuerlich absetzen, was bei der ohnehin niedrigen Investitionssumme einen zusätzlichen Effekt hat.

Wichtig: Förderanträge müssen in nahezu allen Kantonen VOR Baubeginn eingereicht werden. Holen Sie die schriftliche Zusage ein, bevor Sie den Installationsauftrag vergeben — insbesondere wenn Sie auf eine Wärmepumpen-Förderung setzen.

Eine ausführliche Übersicht über alle Heizungsalternativen, Förderprogramme und das Schritt-für-Schritt-Vorgehen beim Heizungsersatz finden Sie auch in unserem Artikel Gasheizung & Ölheizung ersetzen in der Schweiz. Wie Sie Infrarotheizung mit Photovoltaik kombinieren, erklären wir auf unserer Seite Infrarotheizung mit Photovoltaik.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Elektrospeicherheizung in der Schweiz verboten?

Nicht direkt und nicht sofort. Das Klimaschutzgesetz (KIG) und die kantonalen MuKEn-2025-Umsetzungen stufen Elektrospeicherheizungen als ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ein und sehen ein schrittweises Ausstiegsprogramm vor — mit kantonalen Fristen zwischen 2028 und 2035. Es handelt sich nicht um ein Sofortverbot: Eine funktionierende Elektrospeicherheizung dürfen Sie bis zur kantonalen Frist weiterbetreiben. Fällt das Gerät jedoch vorher aus oder wird ausgetauscht, greift in vielen Kantonen die Ersatzpflicht unmittelbar — der Ersatz durch ein gleichartiges System ist dann meist nicht mehr zulässig.

Was kostet der Ersatz einer Elektrospeicherheizung?

Das hängt stark von der gewählten Alternative ab. Für ein typisches 5-Zimmer-Einfamilienhaus (120 m²) kostet eine zentrale Wärmepumpe inklusive Einbau CHF 30'000–40'000, eine Pelletheizung CHF 25'000–32'000. Eine Infrarot-Zonenheizung mit SunWave-Ceramica-Paneelen (650 W, CHF 550/Paneel) für die meistgenutzten Räume kostet dagegen oft nur CHF 2'750–4'400 für 5–8 Paneele — kombiniert mit einer Photovoltaikanlage liegt die Gesamtinvestition bei rund CHF 8'000–12'000, ist dann aber unter der Solar-Ausnahme auch als vollwertige Hauptheizung gesetzeskonform.

Welche Frist gilt für Elektroheizungen in den Kantonen Bern und Zürich?

In beiden Kantonen gilt aktuell 2030 als Richtjahr für die vollständige Umsetzung der MuKEn-2025-Vorgaben für ortsfeste Elektroheizungen, einschliesslich Elektrospeicherheizungen. Im Kanton Bern regelt das kantonale Energiegesetz 2024 die Details und bietet Förderprogramme für den Ersatz; im Kanton Zürich erfasst die laufende MuKEn-2025-Umsetzung Speicherheizungen explizit als «ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen». In beiden Kantonen gilt zusätzlich: Fällt die bestehende Anlage vor 2030 aus, greift die Ersatzpflicht in der Regel sofort. Die genaue Frist und allfällige Ausnahmen erfahren Sie bei der kantonalen Energiefachstelle.

Welche Vorschriften gelten allgemein für Elektroheizungen in der Schweiz?

Drei Regelwerke greifen zusammen: Das nationale Klimaschutzgesetz (KIG, seit Januar 2025) setzt das übergeordnete Ziel eines fossil- und elektroheizungsfreien Gebäudeparks. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) übersetzen dieses Ziel in konkrete kantonale Fristen und Ausnahmeregelungen — jeder Kanton setzt diese individuell um. Und die Solar-Ausnahme erlaubt es, eine ortsfeste Elektroheizung (einschliesslich Infrarotpaneele) auch als Hauptheizung weiterzubetreiben, wenn eine Photovoltaikanlage mindestens so viel Strom erzeugt, wie die Heizung verbraucht, plus 10 % Sicherheitspuffer. Massgeblich ist letztlich immer das kantonale Energiegesetz Ihres Wohnkantons.

Kann ich eine dezentrale Elektroheizung durch Infrarot ersetzen?

Ja, und das ist in der Praxis oft die einfachste Lösung. Dezentrale Elektroheizungen — einzelne Konvektoren, Radiatoren oder Speicheröfen pro Raum — können Sie Raum für Raum durch SunWave-Ceramica-Infrarotpaneele ersetzen, ohne Eingriff in Wasserleitungen, Bodenbeläge oder die Gebäudehülle. Jedes Paneel benötigt lediglich eine 230-V-Steckdose und ist von einem Elektriker in wenigen Stunden montiert. So können Sie schrittweise vorgehen — zuerst die meistgenutzten Räume, dann weitere — und die Investition über mehrere Jahre verteilen, statt auf einmal CHF 30'000+ für eine zentrale Lösung aufzubringen.

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