Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz das Klimaschutzgesetz (KIG) — ein Gesetz, das in den Medien oft im selben Atemzug wie "Elektroheizungsverbot" genannt wird, aber inhaltlich deutlich breiter ist. Wer eine Infrarotheizung plant oder bereits besitzt, fragt sich zu Recht: Was genau steht im Klimaschutzgesetz, betrifft es Infrarotpaneele direkt, und was bedeutet das für die kommenden Jahre? Dieser Artikel ordnet das Gesetz ein und zeigt, wo Infrarotheizungen — insbesondere in Kombination mit Photovoltaik — innerhalb dieses Rahmens stehen.
Was ist das Klimaschutzgesetz eigentlich?
Das "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit", kurz Klimaschutzgesetz oder KIG, wurde im Juni 2023 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es ist das zentrale klimapolitische Rahmengesetz der Schweiz und verfolgt zwei Hauptziele:
- Die Schweiz soll bis 2050 netto null Treibhausgasemissionen erreichen.
- Ein Förderprogramm unterstützt den Ersatz fossiler Heizungen (Öl, Gas, Elektroheizungen ohne Eigenstromdeckung) und energetische Gebäudesanierungen.
Wichtig für das Verständnis: Das KIG selbst ist ein Rahmengesetz auf Bundesebene. Es enthält keine direkten Verbote für einzelne Heiztechnologien wie Infrarotpaneele, Wärmepumpen oder Gasheizungen. Stattdessen setzt es Ziele und ein Förderinstrument — die konkrete Umsetzung im Gebäudebereich erfolgt über die kantonalen Energiegesetze, die sich an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) orientieren.
Was bedeutet das konkret für Heizsysteme?
Die kantonalen Energiegesetze, die das KIG umsetzen, enthalten Vorgaben für neue und ersetzte Heizsysteme. Im Kern gilt: Fossile Heizungen (Öl, Gas) werden beim Ersatz schrittweise durch klimafreundlichere Systeme abgelöst, und ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — dazu zählen klassische Elektroheizkörper, Nachtspeicheröfen und auch Infrarotpaneele — unterliegen Einschränkungen, wenn sie ausschliesslich mit Netzstrom betrieben werden.
Diese Einschränkungen sind kantonal unterschiedlich geregelt, mit Fristen, die je nach Kanton zwischen 2028 und 2035 liegen. Eine ausführliche Übersicht der kantonalen Fristen, Sonderfälle und der genauen Rechtslage für Infrarot- und Elektroheizungen finden Sie in unserem Artikel Elektroheizung Verbot Schweiz: Was 2025–2030 gilt — und die wichtige Ausnahme.
Wichtig: Das Klimaschutzgesetz richtet sich in erster Linie gegen fossile Energieträger im Gebäudebereich. Elektrische Widerstandsheizungen sind in einem zweiten Schritt betroffen — primär wegen ihres Netzstrombedarfs, nicht wegen der Heiztechnologie an sich. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Solar-Ausnahme.
Die Solar-Ausnahme: Wo Infrarotheizungen ins Bild passen
Der für Infrarotheizungen entscheidende Mechanismus innerhalb der MuKEn-2025-Umsetzung ist die sogenannte Solar-Ausnahme: Eine ortsfeste elektrische Heizung gilt als regelkonform, wenn die zugehörige Photovoltaikanlage mindestens so viel Strom erzeugt, wie die Heizung über das Jahr verbraucht, zuzüglich eines Sicherheitspuffers von 10 %. Diese Regelung spiegelt die Logik des Klimaschutzgesetzes direkt wider: Es geht um die Reduktion von Treibhausgasemissionen und Netzbelastung — nicht um ein pauschales Verbot bestimmter Heiztechnologien.
Eine Infrarotheizung, die ihren Strombedarf über eine ausreichend dimensionierte PV-Anlage deckt, trägt aktiv zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes bei: Sie verursacht im Betrieb keine direkten Emissionen und reduziert den Bezug von Netzstrom für Heizzwecke. Mehr zur praktischen Kombination von Photovoltaik und Infrarotheizung — inklusive Dimensionierungsbeispielen — finden Sie in unserem Artikel Solar + Infrarotheizung: Die perfekte PV-Kombination.
Zeitplan: Klimaschutzgesetz und Gebäudebereich 2025–2030
| Zeitraum | Was passiert |
|---|---|
| 2023 | Schweizer Stimmbevölkerung nimmt das Klimaschutzgesetz (KIG) an. |
| 2025 | KIG tritt am 1. Januar in Kraft. Förderprogramm für den Ersatz fossiler Heizungen und Gebäudesanierungen startet. |
| 2025–2030 | Kantone setzen die MuKEn 2025 schrittweise in ihren Energiegesetzen um — inklusive Vorgaben für elektrische Widerstandsheizungen und der Solar-Ausnahme. |
| 2028–2035 | Kantonal unterschiedliche Fristen für den Ersatz bestehender fossiler und elektrischer Heizsysteme greifen (siehe kantonale Übersicht). |
| 2050 | Zielwert: Netto-Null-Treibhausgasemissionen für die gesamte Schweiz. |
Was bedeutet das für Sie als Hausbesitzer oder Mieter?
Drei praktische Punkte lassen sich aus dem Klimaschutzgesetz und seiner Umsetzung ableiten:
1. Es gibt keinen Grund zur Panik
Das KIG ist ein langfristiges Rahmengesetz mit Zielhorizont 2050. Die konkreten Fristen für Heizungsersatz sind kantonal geregelt und liegen je nach Kanton zwischen 2028 und 2035. Eine bestehende, funktionierende Infrarotheizung muss nicht von heute auf morgen ausgetauscht werden.
2. Photovoltaik ist der Schlüssel zur langfristigen Konformität
Wer eine Infrarotheizung mit einer ausreichend dimensionierten PV-Anlage kombiniert (Erzeugung ≥ Heizverbrauch + 10%), erfüllt die Solar-Ausnahme und bewegt sich dauerhaft im gesetzeskonformen Rahmen — unabhängig davon, wie sich kantonale Fristen weiterentwickeln.
3. Bei Neuinstallationen lohnt sich die Kombination von Anfang an
Wer ohnehin eine neue Heizung plant — etwa beim Ersatz einer alten Elektrospeicherheizung — sollte die Kombination aus Infrarotpaneelen und Photovoltaik von Beginn an mitdenken. So wird aus einer Ersatzinvestition eine zukunftssichere Lösung, die sowohl die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes erfüllt als auch die laufenden Stromkosten senkt.
Fazit: Das Klimaschutzgesetz verbietet Infrarotheizungen nicht — es setzt einen Rahmen, in dem PV-gekoppelte Infrarotheizungen eine vollständig legitime und zukunftssichere Option bleiben. Die Solar-Ausnahme ist dabei der entscheidende Hebel.
Häufige Fragen
Was ist das Schweizer Klimaschutzgesetz (KIG)?
Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) wurde im Juni 2023 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Es legt das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 fest und schafft ein Förderprogramm für den Ersatz fossiler Heizungen und energetische Gebäudesanierungen. Das KIG selbst spricht keine direkten Verbote für einzelne Heiztechnologien aus — die Umsetzung erfolgt über die kantonalen Energiegesetze (MuKEn 2025).
Verbietet das Klimaschutzgesetz Infrarotheizungen?
Nein, das KIG selbst nennt Infrarotheizungen nicht. Es setzt einen nationalen Rahmen für die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich. Die konkreten Einschränkungen für ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — zu denen auch Infrarotpaneele zählen — ergeben sich aus den kantonalen Energiegesetzen auf Basis der MuKEn 2025, mit der wichtigen Solar-Ausnahme für PV-gekoppelte Systeme. Details dazu in unserem Artikel zum Elektroheizungsverbot.
Wie passt eine Infrarotheizung mit Solaranlage zu den Klimazielen?
Eine mit Photovoltaik gekoppelte Infrarotheizung erzeugt während des Betriebs keine direkten Treibhausgasemissionen und reduziert den Bezug von Netzstrom für Heizzwecke. Erfüllt die PV-Anlage die Solar-Ausnahme der MuKEn 2025 (Erzeugung ≥ Heizverbrauch + 10% Puffer), gilt das System als regelkonform im Sinne der kantonalen Umsetzung des Klimaschutzgesetzes.
Gibt es Fördergelder für Infrarotheizungen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes?
Das im KIG verankerte Förderprogramm richtet sich primär an den Ersatz fossiler Heizungen (Öl, Gas) und an energetische Gebäudesanierungen, die über das Gebäudeprogramm und kantonale Energiefachstellen abgewickelt werden. Infrarotheizungen können im Rahmen umfassenderer Sanierungsmassnahmen indirekt von Förderungen profitieren, insbesondere in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage. Die genauen Förderbedingungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
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