Sie besitzen ein Haus im Kanton Zürich und fragen sich: Was muss ich beim Heizungsersatz beachten? Welche Fristen gelten? Und darf ich eine Infrarotheizung einbauen? Das Energiegesetz des Kantons Zürich (EnerG) gibt klare Antworten — aber die Regeln sind nicht immer einfach zu verstehen. Dieser Artikel erklärt alles, was Sie als Hauseigentümer im Kanton Zürich wissen müssen. In einfacher Sprache, ohne Juristendeutsch.

~400'000
Gebäude im Kanton Zürich, viele noch mit fossilen Heizungen
2050
Netto-Null-Ziel des Kantons Zürich für Treibhausgasemissionen
+10%
Solar-Ausnahme: PV-Erzeugung muss Heizverbrauch + Puffer decken

Was ist das Energiegesetz des Kantons Zürich?

Das Zürcher Energiegesetz (EnerG) ist das kantonale Gesetz, das den Energieverbrauch von Gebäuden regelt. Es basiert auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) — nationalen Empfehlungen, die jeder Kanton in sein eigenes Recht überführt. Der Kanton Zürich gehört dabei zu den Kantonen, die diese Vorgaben besonders konsequent umsetzen.

Zuständig für die Umsetzung ist das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft), eine Abteilung der Baudirektion des Kantons Zürich. Das AWEL prüft Baugesuche, berät Hauseigentümer und verwaltet die kantonalen Förderprogramme für energetische Sanierungen.

Gut zu wissen: Das Zürcher Energiegesetz ist nicht das gleiche wie das nationale Klimaschutzgesetz (KIG). Das KIG setzt den Rahmen auf Bundesebene — der Kanton Zürich setzt diesen Rahmen mit seinem eigenen Energiegesetz um. Mehr zum nationalen Rahmen lesen Sie in unserem Artikel Infrarotheizung und das Klimaschutzgesetz Schweiz.

Heizungsersatz in Zürich: Die wichtigsten Vorschriften

Das Zürcher Energiegesetz enthält drei zentrale Regeln für den Heizungsersatz:

1. Fossile Heizungen: Kein 1:1-Ersatz mehr

Wenn Ihre Öl- oder Gasheizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, dürfen Sie sie in der Regel nicht einfach durch eine neue fossile Anlage ersetzen. Stattdessen verlangt das Gesetz den Umstieg auf ein klimafreundlicheres System — etwa eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss, eine Holzheizung oder eine Kombination aus Infrarotheizung und Photovoltaik.

2. Elektrische Widerstandsheizungen: Einschränkungen mit Ausnahme

Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — dazu zählen Nachtspeicheröfen, klassische Elektroradiatoren und auch Infrarotpaneele — unterliegen Einschränkungen, wenn sie ausschliesslich mit Netzstrom betrieben werden. Die wichtige Ausnahme: Mit einer ausreichend dimensionierten Photovoltaikanlage (PV-Erzeugung ≥ Heizverbrauch + 10 % Puffer) ist eine Infrarotheizung regelkonform. Mehr dazu in unserem Artikel zur Elektroheizung und dem Verbot in der Schweiz.

3. Neubauten: Strenge Energiestandards

Für Neubauten im Kanton Zürich gelten besonders strenge Anforderungen an die Gebäudehülle und das Heizsystem. Der maximal zulässige Heizwärmebedarf ist tief angesetzt, und fossile Heizungen sind bei Neubauten praktisch ausgeschlossen. Infrarotheizungen können in Neubauten eingesetzt werden, wenn die Gesamtenergiebilanz stimmt und die PV-Deckung ausreicht.

Wichtig: Das Zürcher Energiegesetz verbietet Infrarotheizungen nicht pauschal. Es unterscheidet zwischen Heizungen mit und ohne eigene Stromproduktion. Mit Photovoltaik bleibt eine Infrarotheizung im Kanton Zürich vollständig zulässig.

Zeitplan: Fristen und Meilensteine im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat die MuKEn-Vorgaben schrittweise in sein Energiegesetz aufgenommen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Termine:

Zeitraum Was passiert im Kanton Zürich
2014 MuKEn 2014 wird als nationale Vorlage veröffentlicht. Zürich beginnt mit der Umsetzung in kantonales Recht.
2022 Revision des Zürcher Energiegesetzes tritt in Kraft. Verschärfte Anforderungen beim Heizungsersatz und bei Neubauten.
2025 Nationales Klimaschutzgesetz (KIG) tritt in Kraft. Kanton Zürich passt kantonale Förderprogramme an die neuen Bundesvorgaben an.
2025–2030 Laufende Umsetzung der MuKEn 2025 in den kantonalen Vollzug. AWEL verstärkt Beratung und Kontrolle bei Heizungsersatz.
2030–2035 Verschärfte Sanierungspflichten greifen. Ältere fossile und elektrische Heizungen ohne PV-Kopplung müssen schrittweise ersetzt werden.
2050 Netto-Null-Ziel für den Kanton Zürich — vollständige Dekarbonisierung des Gebäudebestands.

Fördergelder und Zuschüsse im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich bietet verschiedene Förderprogramme für den Heizungsersatz und energetische Sanierungen an. Die Mittel stammen aus dem nationalen Gebäudeprogramm und aus kantonalen Töpfen.

Was wird gefördert?

  • Heizungsersatz: Umstieg von Öl oder Gas auf Wärmepumpe, Holzheizung oder Fernwärme
  • Gebäudedämmung: Fassade, Dach, Kellerdecke und Fenster
  • Photovoltaik: Neue Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden
  • GEAK Plus: Beratung mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (Zuschuss für Beratungskosten)

Tipp: Wer eine Infrarotheizung mit einer neuen PV-Anlage kombiniert, kann die Fördermittel für die Solaranlage nutzen und gleichzeitig die Solar-Ausnahme erfüllen. Das macht die Kombination wirtschaftlich und rechtlich attraktiv. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel Solar + Infrarotheizung: Die PV-Kombination.

Wie beantrage ich Fördergelder?

Die Beantragung läuft über das AWEL oder die Energiefachstelle Ihrer Gemeinde. Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Baubeginn. Nachträgliche Gesuche werden in der Regel abgelehnt. Die genauen Fördersätze ändern sich jährlich und sind auf der Website des AWEL einsehbar.

Gebäudeenergieausweis GEAK: Brauchen Sie einen?

Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient). Im Kanton Zürich ist der GEAK in bestimmten Situationen relevant:

  • Für Fördergesuche: Viele Förderprogramme verlangen einen GEAK oder GEAK Plus als Grundlage.
  • Beim Verkauf: Ein GEAK gibt Käufern Transparenz über den Energieverbrauch und allfällige Sanierungskosten.
  • Bei umfassenden Sanierungen: Der GEAK Plus enthält konkrete Sanierungsvorschläge mit Kostenschätzungen — eine gute Planungsgrundlage.

Ein GEAK kostet in der Regel zwischen CHF 500 und CHF 2'000, je nach Gebäudegrösse und Variante. Der Kanton Zürich beteiligt sich an den Kosten für einen GEAK Plus.

Was macht Zürich anders als andere Kantone?

Der Kanton Zürich unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Schweizer Kantonen:

  • Frühe Umsetzung: Zürich hat die MuKEn-Vorgaben früher und konsequenter umgesetzt als viele andere Kantone. Das revidierte Energiegesetz gilt bereits seit 2022.
  • Strengere Neubauvorgaben: Die Anforderungen an den Heizwärmebedarf bei Neubauten sind in Zürich teilweise strenger als die MuKEn-Mindeststandards.
  • Aktive Förderung: Zürich gehört zu den Kantonen mit den höchsten Förderbudgets für energetische Sanierungen.
  • Fernwärme-Ausbau: Der Kanton investiert stark in den Ausbau von Fernwärmenetzen, besonders in der Stadt Zürich und umliegenden Gemeinden.

Für einen vollständigen Überblick über die Elektroheizungsregeln in allen Schweizer Kantonen — inklusive Vergleich mit Bern, Basel und Luzern — lesen Sie unseren Artikel Elektroheizung Verbot Schweiz: Was 2025–2030 gilt.

Infrarotheizung im Kanton Zürich: Ihre Optionen

Wenn Sie im Kanton Zürich eine Infrarotheizung installieren möchten, gibt es zwei Wege:

Option 1: Infrarotheizung mit Photovoltaik (empfohlen)

Kombinieren Sie Ihre Infrarotpaneele mit einer Photovoltaikanlage, die mindestens so viel Strom erzeugt, wie die Heizung verbraucht, plus einen Puffer von 10 %. Damit erfüllen Sie die Solar-Ausnahme und sind dauerhaft gesetzeskonform. Diese Lösung ist zukunftssicher und senkt gleichzeitig Ihre Stromkosten.

Option 2: Infrarotheizung als Zonenheizung (Ergänzung)

Infrarotpaneele als Ergänzung zu einer bestehenden Hauptheizung — etwa im Badezimmer, Homeoffice oder in der Ferienwohnung — sind eine praktische Lösung, die in den meisten Fällen keine gesonderte Genehmigung erfordert. Die Einschränkungen des Energiegesetzes beziehen sich auf das Hauptheizsystem eines Gebäudes.

Mehr zur Frage "Hauptheizung oder Ergänzung?" finden Sie in unserem Artikel Elektrospeicherheizung ersetzen: Kosten und Alternativen in der Schweiz.

Fazit: Das Energiegesetz des Kantons Zürich setzt klare Regeln für den Heizungsersatz — aber es schliesst Infrarotheizungen nicht aus. Wer auf die Kombination mit Photovoltaik setzt, hat eine zukunftssichere, regelkonforme und wirtschaftliche Lösung. Der Kanton fördert den Umstieg aktiv mit Zuschüssen und Beratung.

Häufige Fragen

Was regelt das Energiegesetz im Kanton Zürich?

Das Zürcher Energiegesetz (EnerG) regelt den Energieverbrauch von Gebäuden im Kanton Zürich. Es legt fest, welche Anforderungen beim Heizungsersatz gelten, welche Systeme erlaubt sind und welche Fristen für den Austausch fossiler und elektrischer Heizungen gelten. Das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) ist die zuständige Behörde.

Bis wann muss ich meine Ölheizung in Zürich ersetzen?

Im Kanton Zürich müssen fossile Heizungen (Öl und Gas) beim nächsten Ersatz durch ein klimafreundlicheres System ersetzt werden. Es gibt keine starre Frist für funktionierende Heizungen, aber bei einem Defekt oder am Ende der Lebensdauer ist ein 1:1-Ersatz durch eine neue fossile Anlage in der Regel nicht mehr zulässig. Ausnahmen gelten bei unverhältnismässig hohen Kosten oder technischen Hindernissen.

Sind Infrarotheizungen im Kanton Zürich erlaubt?

Ja, Infrarotheizungen sind im Kanton Zürich grundsätzlich erlaubt. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — dazu zählen auch Infrarotpaneele — unterliegen jedoch Einschränkungen, wenn sie ausschliesslich mit Netzstrom betrieben werden. Mit einer ausreichend dimensionierten Photovoltaikanlage (Solar-Ausnahme: PV-Erzeugung ≥ Heizverbrauch + 10 % Puffer) gilt eine Infrarotheizung als regelkonform.

Welche Fördergelder gibt es in Zürich für den Heizungsersatz?

Der Kanton Zürich bietet über das Gebäudeprogramm und kantonale Förderprogramme finanzielle Unterstützung für den Ersatz fossiler Heizungen und energetische Sanierungen. Die Förderung umfasst Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärmeanschlüsse und Gebäudedämmung. Infrarotheizungen können im Rahmen einer umfassenden Sanierung indirekt profitieren, besonders in Kombination mit einer neuen PV-Anlage.

Brauche ich einen GEAK für mein Haus in Zürich?

Ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist im Kanton Zürich bei Neubauten und bei umfassenden Sanierungen empfohlen und für bestimmte Fördergesuche erforderlich. Der GEAK zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und hilft bei der Planung von Sanierungsmassnahmen. Ein GEAK Plus enthält zusätzlich konkrete Sanierungsvorschläge mit Kostenschätzung.

Was ist der Unterschied zwischen dem Zürcher Energiegesetz und MuKEn?

MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) sind nationale Empfehlungen der Energiedirektorenkonferenz (EnDK), die als Vorlage dienen. Jeder Kanton setzt diese Vorgaben individuell in seinem kantonalen Energiegesetz um. Der Kanton Zürich hat die MuKEn-Vorgaben in sein eigenes Energiegesetz (EnerG) überführt, teilweise mit strengeren oder kantonsspezifischen Regeln.

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