Wer in der Schweiz eine Heizung ersetzen will, stösst schnell auf den Begriff Energiegesetz. Doch welches Energiegesetz ist gemeint? Die Antwort ist typisch schweizerisch: Es gibt nicht eines, sondern 27. Ein Bundesgesetz setzt den Rahmen. 26 Kantone machen daraus konkrete Vorschriften. Dieser Artikel erklärt das System — und was es für Ihre Heizung bedeutet.

26
Kantonale Energiegesetze regeln die konkreten Heizungsvorschriften
2050
Netto-Null-Ziel der Energiestrategie und des Klimaschutzgesetzes (KIG)
MuKEn
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, aktuelle Version 2025

Wie die Schweizer Energiegesetzgebung aufgebaut ist

Die Schweiz regelt ihre Energiepolitik auf zwei Ebenen. Auf Bundesebene gibt das Energiegesetz (EnG) den Rahmen vor: Ziele für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und CO2-Reduktion. Ergänzt wird es durch das Klimaschutzgesetz (KIG), das seit Januar 2025 in Kraft ist und Netto-Null-Emissionen bis 2050 vorschreibt.

Die konkreten Vorschriften für Gebäude und Heizungen liegen jedoch bei den Kantonen. Jeder Kanton hat sein eigenes kantonales Energiegesetz. Diese kantonalen Gesetze bestimmen, welche Heizung Sie einbauen dürfen, wann eine bestehende Heizung ersetzt werden muss und welche energetischen Anforderungen Ihr Gebäude erfüllen muss.

Einfach erklärt: Der Bund sagt "wohin" (Netto-Null bis 2050, weniger fossile Energie). Die Kantone sagen "wie" und "bis wann" (konkrete Fristen, Heizungsverbote, Förderprogramme). Deshalb gelten in Zürich andere Regeln als in Wallis.

Die Rolle der EnDK und der MuKEn

Damit die 26 kantonalen Energiegesetze nicht völlig unterschiedlich ausfallen, gibt es die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). Die EnDK ist das Gremium, in dem die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren zusammenarbeiten. Ihre wichtigste Aufgabe: die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) zu erarbeiten.

Die MuKEn sind eine Art Baukasten. Sie enthalten Modulvorschriften, die jeder Kanton in sein eigenes Energiegesetz übernehmen kann — ganz, teilweise oder mit Anpassungen. Die aktuelle Version heisst MuKEn 2025 und enthält unter anderem:

  • Anforderungen an den Heizungsersatz (fossile und elektrische Heizungen)
  • Vorgaben zur Gebäudedämmung und zum Energienachweis
  • Die Solar-Ausnahme für elektrische Heizungen in Kombination mit Photovoltaik
  • Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten

Mehr zur MuKEn und ihrer Geschichte finden Sie in unserem Artikel MuKEn und Boilerersatz: Was Schweizer Eigentümer wissen müssen.

Was das Energiegesetz für Heizungen bedeutet

Die kantonalen Energiegesetze greifen vor allem in drei Situationen:

1. Neubau: Erneuerbare Energie ist Pflicht

Wer ein neues Haus baut, muss einen Teil des Energiebedarfs mit erneuerbaren Quellen decken. In den meisten Kantonen bedeutet das: Wärmepumpe, Fernwärme, Holzheizung — oder eine Infrarotheizung mit Photovoltaik, die die Solar-Ausnahme erfüllt. Reine Öl- oder Gasheizungen sind bei Neubauten in immer mehr Kantonen nicht mehr zulässig.

2. Heizungsersatz: Vorschriften beim Wechsel

Wenn eine bestehende Heizung am Ende ihrer Lebensdauer ist, gelten beim Ersatz die aktuellen kantonalen Vorschriften. Das bedeutet in der Regel: Eine fossile Heizung darf nicht einfach durch eine neue fossile Heizung ersetzt werden. Die Kantone verlangen einen Umstieg auf erneuerbare Energien oder zumindest eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz.

Für Elektrospeicherheizungen und Nachtspeicheröfen gelten in vielen Kantonen bereits feste Fristen für den Rückbau. Details dazu in unserem Artikel Elektroheizung Verbot Schweiz: Was 2025–2030 gilt.

3. Bestehende Gebäude: GEAK und Sanierungspflichten

Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. In mehreren Kantonen ist er beim Immobilienverkauf oder vor grösseren Sanierungen obligatorisch. Der GEAK zeigt auf einer Skala von A bis G, wo ein Gebäude steht — und kann als Grundlage für eine energetische Sanierungsstrategie dienen.

Welche Kantone haben die strengsten Energiegesetze?

Kanton Heizungsvorschriften Fristen
Basel-Stadt Fossile Heizungen bei Neubauten verboten. Bestehende Ölheizungen müssen ersetzt werden. Bis 2035
Basel-Land Ähnlich wie Basel-Stadt. Strengere Auflagen für den Heizungsersatz, GEAK-Pflicht. Bis 2035
Zürich Fossile Heizungen werden bei Ersatz durch erneuerbare Systeme abgelöst. Elektroheizungen mit Fristen. 2028–2032
Bern Elektrische Widerstandsheizungen müssen ersetzt werden, Solar-Ausnahme möglich. 2028–2030
Luzern MuKEn 2025 weitgehend umgesetzt. Fristen für fossile und elektrische Heizungen. 2030–2032
Wallis Tendenziell weniger restriktiv. Einige MuKEn-Module noch nicht übernommen. Variabel

Achtung: Diese Übersicht ist vereinfacht. Die tatsächlichen Vorschriften sind komplex und ändern sich laufend. Erkundigen Sie sich bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle nach den aktuell geltenden Regeln für Ihr Gebäude und Ihren Kanton.

Wo Infrarotheizungen ins Energiegesetz passen

Infrarotheizungen sind ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — eine Kategorie, die in den kantonalen Energiegesetzen spezifisch geregelt ist. In den meisten Kantonen gilt: Eine Infrarotheizung darf installiert und betrieben werden, wenn sie die Solar-Ausnahme erfüllt.

Die Solar-Ausnahme besagt: Eine elektrische Heizung ist zulässig, wenn eine eigene Photovoltaikanlage mindestens so viel Strom erzeugt, wie die Heizung im Jahr verbraucht — plus einen Puffer von 10%. Diese Regelung ist in der MuKEn 2025 verankert und von den meisten Kantonen übernommen worden.

Die Logik dahinter ist einfach: Das Energiegesetz will den Verbrauch von fossiler Energie und Netzstrom für Heizungen reduzieren. Eine Infrarotheizung, die ihren Strom selbst erzeugt, widerspricht diesem Ziel nicht — sie unterstützt es sogar. Mehr dazu in unserem Artikel Infrarotheizung und das Klimaschutzgesetz Schweiz.

Praxisbeispiel: Ein SunWave Ceramica Paneel (250–350W) heizt rund 25 m². Für ein 100-m²-Einfamilienhaus brauchen Sie ca. 4 Paneele. Der jährliche Heizstromverbrauch liegt bei rund 3'000–4'000 kWh. Eine PV-Anlage mit 4–5 kWp Leistung deckt diesen Verbrauch plus den 10%-Puffer problemlos ab — und erfüllt damit die Solar-Ausnahme des kantonalen Energiegesetzes.

Fördergelder und finanzielle Unterstützung

Die Energiegesetze von Bund und Kantonen sehen verschiedene Förderprogramme vor:

  • Gebäudeprogramm: Bundesbeiträge für den Ersatz fossiler Heizungen und energetische Gebäudesanierungen, abgewickelt über die kantonalen Energiefachstellen.
  • Kantonale Förderprogramme: Zusätzliche Beiträge je nach Kanton für Wärmepumpen, Photovoltaik, Gebäudedämmung und GEAK-Erstellung.
  • Steuerabzüge: Investitionen in energetische Sanierungen — inklusive Photovoltaikanlagen — sind in der Schweiz steuerlich abzugsfähig.

Infrarotheizungen profitieren vor allem indirekt: Wer gleichzeitig eine PV-Anlage installiert, kann die Förderbeiträge für die Solaranlage nutzen. Die Infrarotheizung selbst wird in der Regel nicht direkt gefördert — aber die Gesamtlösung (Infrarot + PV) macht das System wirtschaftlich attraktiv und gesetzeskonform.

Für eine detaillierte Kostenaufstellung und Vergleich mit anderen Heizsystemen empfehlen wir unseren Artikel Gasheizung ersetzen in der Schweiz: Kosten und Alternativen.

Was Sie jetzt tun sollten

Das Energiegesetz der Schweiz entwickelt sich laufend weiter. Drei praktische Schritte helfen Ihnen, vorbereitet zu sein:

1. Informieren Sie sich über Ihren Kanton

Die Vorschriften unterscheiden sich stark. Was in Basel gilt, gilt nicht automatisch in Graubünden. Ihre kantonale Energiefachstelle ist die zuverlässigste Quelle.

2. Lassen Sie einen GEAK erstellen

Ein GEAK zeigt, wo Ihr Gebäude energetisch steht und welche Massnahmen sich lohnen — eine gute Grundlage für jede Heizungsentscheidung.

3. Denken Sie Heizung und Solar zusammen

Ob Infrarotheizung, Wärmepumpe oder Hybrid: Die Kombination mit Photovoltaik ist in den meisten Szenarien sinnvoll — energetisch, wirtschaftlich und gesetzlich.

Häufige Fragen zum Energiegesetz Schweiz

Was ist das Energiegesetz der Schweiz?

Die Schweiz hat kein einzelnes nationales Energiegesetz, das alle Vorschriften regelt. Es gibt das Energiegesetz des Bundes (EnG), das den Rahmen vorgibt, und 26 kantonale Energiegesetze, die die konkreten Vorschriften für Gebäude und Heizungen festlegen. Die Kantone orientieren sich dabei an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), die von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeitet werden.

Was regeln die kantonalen Energiegesetze für Heizungen?

Die kantonalen Energiegesetze legen fest, welche Heizsysteme bei Neubauten und beim Heizungsersatz erlaubt sind. Fossile Heizungen (Öl, Gas) werden schrittweise eingeschränkt. Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen — darunter Nachtspeicheröfen und Infrarotpaneele — unterliegen Auflagen, können aber mit der Solar-Ausnahme (PV-Anlage deckt Heizverbrauch + 10%) weiterhin betrieben werden.

Was sind die MuKEn und warum sind sie wichtig?

MuKEn steht für Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Sie werden von der EnDK erarbeitet und dienen als Vorlage, die jeder Kanton in sein eigenes Energiegesetz übernehmen kann. Die aktuelle Version MuKEn 2025 enthält unter anderem Vorgaben zum Heizungsersatz, zur Gebäudedämmung und zur Solar-Ausnahme für elektrische Heizungen.

Was ist der GEAK und brauche ich einen?

Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Skala von A bis G. In mehreren Kantonen ist er beim Verkauf einer Liegenschaft oder vor einer Heizungssanierung obligatorisch. Er zeigt auf, wo ein Gebäude energetisch steht und welche Massnahmen sinnvoll wären.

Darf ich eine Infrarotheizung installieren laut Energiegesetz?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Infrarotheizungen gelten als ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen. In den meisten Kantonen dürfen sie neu installiert oder weiterbetrieben werden, wenn eine Photovoltaikanlage den Heizstromverbrauch plus 10% Puffer abdeckt (Solar-Ausnahme). Die genauen Regeln variieren von Kanton zu Kanton.

Welche Kantone haben das strengste Energiegesetz?

Basel-Stadt und Basel-Landschaft gelten als Vorreiter mit einem Verbot fossiler Heizungen bei Neubauten und Ersatzfristen bis 2035. Zürich, Bern und Luzern haben ebenfalls strenge Vorgaben. Kantone wie Wallis oder Appenzell Innerrhoden sind tendenziell weniger restriktiv.

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